23.09.2023: 1. Sammelaktion Hammer Apfelsaft 2023

Samstag, 23. September 2023, 9.00-12.00 Uhr
Raiffeisengenossenschaft in Hamm-Rhynern
Twärsweg 2, 59069 Hamm

Das Forum für Umwelt und gerechte Entwicklung (FUgE), der Naturschutzbund Hamm (NABU), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Naturfreunde Hamm setzen die Sammelaktion für den „Hammer Apfelsaft“ 2023 fort. Die Organisationen hoffen in diesem Jahr auf ein zufriedenstellendes Apfelangebot, um den Hammer Bürgern wieder ungezuckerten Apfelsaft aus der heimischen Region anbieten zu können.
Die Äpfel werden wie bisher an der Raiffeisengenossenschaft in Hamm-Rhynern, Twärsweg 2, 59069 Hamm, angenommen.
Dort gibt es eine Fahrzeugwaage, die das Wiegen der Äpfel vereinfacht.
Die Anlieferer können die Äpfel in beliebiger Form anliefern. Aus Kisten, Körben oder Säcken werden die Äpfel von Anlieferfahrzeug direkt in den Sammelcontainer transportiert. Allerding sollten die Äpfel keine Faulstellen aufweisen und frei von Blättern und Ästen sein!
Die Äpfel werden für 0,15 Euro je Kilogramm vergütet.
Wir bieten Ihnen, wie im letzten Jahr unseren neuen Apfelsaft in 1-Liter-Flaschen zum Kisten-Preis von 9,90 € (6 x 1 l) plus Pfand an.
Aus dem Verkaufserlöse werden Naturschutzprojekte in Hamm gefördert.
Das Bündnis, das den Fortbestand von Obstwiesen in Hamm unterstützen, hofft in diesem Jahr auf ein zufriedenstellendes Apfelangebot, um den Hammer Bürgern wieder ungezuckerten Apfelsaft aus der heimischen Region anbieten zu können.

Apfelsammeltermine:
Samstag, 23. September 2023, 9.00 -12.00 Uhr
Samstag, 14. Oktober 2023, 9.00 -12.00 Uhr
Raiffeisengenossenschaft in Hamm-RhynernTwärsweg 2, 59069 Hamm

Anmerkung:
Für die Annahme der Äpfel gelten folgende Kriterien:
– Obstbaum ohne Einsatz von synthetischen Behandlungsmitteln.
– Kein Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen.

Qualitätssicherung:
– Die reifen Äpfel nicht früher als 2 Tage vor dem Anlieferungstermin ernten.
– Lagerung und Lieferung darf nicht in Folien bzw. in luftdichten Säcken erfolgen.
– Er wird nur genussreifen Obst angenommen. Angefaulte Äpfel werden die Organisationen abweisen müssen.
– Der Durchmesser der Äpfel soll mehr als 2 cm betragen.
– Das Obst muss frei von Blattwerk und Ästen sein.